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Begriff - Häusliche Gewalt
| Download | Begriff__Haeusliche_Gewalt.pdf |
| Datum | 20.10.2008 |
| Format | |
| Größe | 30 KB |
| © | |
| Sprache | DE |
| AutorInnen | CORA |
| HerausgeberInnen | Frauen helfen Frauen e.V. Rostock |
Beschreibung
Häusliche Gewalt
ist jede Art versuchter oder vollendeter körperlicher, seelischer und sexualisierter Misshandlung innerhalb einer häuslichen Gemeinschaft. Opfer sind vornehmlich Frauen und Kinder, in Einzelfällen auch männliche Personen. Als Tatorte kommen neben Räumlichkeiten der häuslichen Gemeinschaft auch andere Orte in Betracht. Eine häusliche Gemeinschaft besteht, wenn:
o sie ehelicher oder nichtehelicher Art ist
o wenn sie sich in Trennung / Auflösung befindet
aus: Erlass des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern über polizeiliche Maßnahmen zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt vom 1.03.2002, Az.: II 430-1/200.14.00 Polizeiliches Maßnahmekonzept zur Wahrnehmung der neuen Befugnisse nach § 52 Abs.2 und Abs.3 SOG MV