23.11.2023

 

GESCHLOSSEN GEGEN GEWALT AN FRAUEN*
Die Zeiten scheinen düster, weltweit summieren sich Krisen und die Sicherheit und Freiheit von Frauen ist gefährdet. Es ist wichtiger denn je, die Istanbul-Konvention umfassend umzusetzen. MV geht nötige erste Schritte um den Opferschutz zu verbessern. Eine große Aufgabe die Zusammenarbeit erfordert.

Körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt gehört für viele Frauen zum alltäglichen Leben. Sie richten ihren Alltag, ihr Handeln und ihre Bedürfnisse auf die ständig drohende Gewalt aus. Am 25. November machen die Vereinten Nationen mit dem "Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen" weltweit auf diesen Missstand aufmerksam.

Die Zeiten sind bedrohlich. Seit Jahren erlebt die Gesellschaft Krisen, die sich summieren und Existenzen bedrohen. Krisen, die die Gewalt eskalieren lassen können. Krisen, die es zunehmend schwerer machen, dieses gewaltvolle Leben zu (er-)tragen.

Dazu kommen eine teilweise rückschrittige Politik und Extremismus weltweit und im Nahfeld. Rechte von Frauen werden im Iran oder Afghanistan extrem beschnitten, sexualisierte Gewalt wird als Kriegswaffe verwendet. Europäische Nachbarländer wenden sich vom "Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt", kurz Istanbul-Konvention, ab und gefährden somit Frauen und Mädchen. Der politische Ton in Deutschland wird rauer und politische Strömungen ziehen den Feminismus ins Lächerliche. Die Landeskoordinierungsstelle CORA verfolgt diese Gemengelage aufmerksam.

Mit dem Blick auf Mecklenburg-Vorpommern fallen insbesondere die gestiegenen Fallzahlen auf. Im Jahr 2022 haben 19% mehr Betroffene als 2021 und somit rund 10 000 Kinder und Erwachsene Unterstützung in den Frauenhäusern und Beratungseinrichtungen erhalten. Dies kann bedeuten, dass das Thema zunehmend Aufmerksamkeit bekommt, dass das Dunkelfeld ein Stück weiter erleuchtet wird.

Die Mitarbeiter*innen des Beratungs- und Hilfenetzes bemühen sich, den Betroffenen schnellstmöglich Hilfe und Unterstützung anzubieten. Sie begleiten, beraten, unterstützen und geben Schutz. Und was vielleicht mit am wichtigsten für die Betroffenen ist: Sie glauben ihnen.

Viele Hürden und Herausforderungen wie beispielsweise mangelnde personelle Ressourcen, Sprachmittlung, Barrieren für Menschen mit Behinderung stehen dem gesteigerten Fallaufkommen gegenüber und werden von den Mitarbeiter*innen gestemmt.

Wichtig ist es daher, noch ein paar Worte zur sogenannten Istanbul-Konvention mitzugeben. In Deutschland ist diese geltendes Recht und muss umgesetzt werden. Erste Schritte ist die Regierung in MV in diesem Jahr gegangen und erwartet Anfang 2024 die Ergebnisse einer Studie, die Bedarfe und den aktuellen Stand in MV beleuchten sollen. Darauf aufbauend müssen Schritte folgen, um die Situation der Berater*innen und Mitarbeiter*innen des Hilfenetzes und die der Betroffenen zu verbessern. Die Landeskoordinierungsstelle CORA wird diese Schritte gerne mit der Landesregierung gehen.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist ein strukturelles Problem und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Nur gemeinsam kann die schrittweise Umsetzung der Istanbul-Konvention und somit der verbesserte Schutz und die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen gelingen.

* "Frauen" meint alle Personen, die sich unter der Bezeichnung "Frau" definieren, definiert werden und/oder sich sichtbar gemacht sehen.

 

  Pressemitteilung