Was ist Stalking?
Stalking (§ 238 StGB) meint fortgesetztes Nachstellen, Verfolgen und Belästigen einer Person und kann eine Straftat sein.
Das ist dann der Fall, wenn die Handlungen geeignet sind, die Lebensgestaltung der betroffenen Person schwerwiegend zu beeinträchtigen.
In Mecklenburg-Vorpommern gilt seit 2009 ein Stalking-Erlass des Innenministeriums*, der sich inhaltlich am § 238 StGB orientiert. Darin wird anerkannt, dass eine Vielzahl von Stalking-Fällen „aus ehemaligen partnerschaftlichen Beziehungen“ resultiert. Stalking wird in M-V polizeilich dann als häusliche Gewalt eingestuft, wenn es innerhalb von bis zu 6 Monaten nach der Trennung geschieht.
*Erläuterungen zum Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen (Stalking-Erlass) vom 12.11.2009
Was umfasst Stalking?
Stalking kann im Allgemeinen als „Psychoterror“ beschrieben werden und im Rahmen von häuslicher Gewalt vorkommen. Meist stalken Ex-/Partner*innen. Dabei wird eine Person gegen ihren Willen verfolgt, belästigt oder bedroht und zwar bewusst und wiederholt. Stalkingfälle können sich manchmal über mehrere Jahre hinziehen. Stalking-Betroffene fühlen sich oft unsicher oder haben Angst.
Stalker*innen wollen wahrgenommen werden und fühlen sich aus unterschiedlichsten Gründen berechtigt, der anderen Person nachzustellen. Viele glauben, dass ihre Zielperson ihnen etwas angetan hat oder sie provoziert. Die betroffene Person soll deshalb Angst und Verzweiflung spüren.
Zu den belästigenden Stalkinghandlungen gehören unter anderem:
- Nachlaufen
- Telefonanrufe zu allen Zeiten
- Ständige Präsenz in der Nähe der Zielperson
- Kontaktaufnahme durch Briefe, SMS, E-Mails, soziale Medien
- Eindringen in die Wohnung, Beschädigung von Eigentum
- Hinterlassen ekelerregender Spuren, aber auch Geschenke
- Drohungen und körperliche Angriffe
- Bestellen von Waren/Dienstleistungen im Namen der Zielperson
- Verleumdungen/Einbezug des sozialen Umfeldes
- Drohungen, den Kindern etwas anzutun
- Missbrauch der elterlichen Rechte, um in den Alltag einzugreifen
Cyberstalking
bedeutet, dass die Nachstellung vor allem im Internet passiert. Cyberstalking und Stalking in der realen Welt folgen ganz ähnlichen Mustern, denn auch beim Cyberstalking sind die meisten Tatpersonen Männer und die meisten Betroffenen Frauen. In sehr vielen Fällen ist eine (ehemalige) Partner*innenschaft der Auslöser für das Cyberstalking.
Cyberstalking kann verschiedene Formen annehmen:
- falsche Tatsachen (Gerüchte, Verleumdungen) über die Betroffenen im Internet verbreiten
- im Namen der Betroffenen Waren oder Dienstleistungen bestellen
- intime Details oder Fotos der Betroffenen im Internet verbreiten
- die Betroffenen oder deren Freund*innen, Kolleg*innen oder Verwandte über das Internet oder soziale Medien fortgesetzt kontaktieren oder bedrohen
- die Identität der Betroffenen stehlen und bspw. falsche Nutzer*innen-Konten auf Kontaktbörsen einrichten
- im Namen der Betroffenen im Internet Straftaten begehen oder androhen
Fakten vs. Mythen
„Wird Stalking nicht von unbekannten Personen ausgeübt?“
Stalker*innen kommen aus allen sozialen Schichten und Altersgruppen. Etwa 80 % sind Männer, überwiegend im Alter zwischen 30 und 40 Jahren. Sie können ehemalige Beziehungspartner*innen, Freund*innen oder Kolleg*innen, Nachbar*innen, professionelle Kontakte oder sogar völlig unbekannte sein. Die meisten Fälle entwickeln sich jedoch aus einer früheren Beziehung oder Bekanntschaft.* Nur in etwa jedem fünften Fall ist die Tatperson eine gänzlich fremde Person.
*Dressing, Harald & Gass, P (2005): Stalking!:Verfolgung, Bedrohung, Belästigung. Verlag Hans Huber.
„Ist das nicht nur eine falsch verstandene Liebesgeste?“
Mit Liebe hat Stalking nichts zu tun. Stalker*innen suchen den Kontakt zu ihren Zielpersonen oft über einen längeren Zeitraum, auch wenn diese durchgängig und eindeutig den Kontakt ablehnen. Wie bei häuslicher Gewalt geht es den stalkenden Tatpersonen häufig darum, Macht über die betroffene Person auszuüben. Es gibt verschiedene Motive und Auslöser für Stalking. Die häufigsten sind: eine Trennung oder eine neue Partner*innenschaft der*des Betroffenen, Eifersucht, Macht- und Besitzansprüche, Kontrollverlust und Destabilisierung, Missgunst, Ärger, Wut und Rache.
„Gegen Stalking oder Cyverstalking kann man nichts ausrichten.“
Cyberstalking ist, genau wie Stalking und häusliche Gewalt, eine Straftat. Tatpersonen können unter anderem wegen Beleidigung, Bedrohung, übler Nachrede, Fälschung beweiserheblicher Daten, Nötigung oder Betrug angezeigt werden. Das Hilfenetz M-V und insbesondere die Interventionsstellen bieten Beratung für Betroffene an.
Material zu Stalking
Stalking - Informationsblatt für Betroffene
Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung, aktual. Ausg., Dezember 2017
Wege aus der häuslichen Gewalt - Was kann ich tun? Wer hilft mir?
CORA, Frauen helfen Frauen e.V. Rostock, 7. kompl. überarb. Aufl., November 2017
Häusliche Gewalt. Wie können Sie sich wehren? Wo bekommen Sie Hilfe? Informationen in Leichter Sprache
CORA, Stark Machen e.V., November 2020