29.04.2019

Die Fallzahlen zu häuslicher und sexualisierter Gewalt, Menschenhandel und Zwangsverheiratung in Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2018 liegen nun vor. Dabei ist ein deutlicher Anstieg der Fälle zu verzeichnen.


Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der gewaltbetroffenen Erwachsenen im Jahr 2018 um 411 Personen erhöht, die von mit-/betroffenen Kindern und Jugendlichen erhöhte sich um 380 Fälle. So wurden 2018 insgesamt 4.593 Fälle von Gewalt gegen Erwachsene im Beratungs- und Hilfenetz für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung registriert (2017: 4.182 / 2016: 4.246). Zudem wurden 2018 insgesamt 4.210 Kinder und Jugendliche im Beratungs- und Hilfenetz bekannt, die mit häuslicher, sexualisierter Gewalt, Menschenhandel oder Zwangsverheiratung konfrontiert waren (2017: 3.830 / 2016: 3.766).

Die Landeskoordinatorin Sarah Kesselberg dazu: „Die Zahl der Menschen, die wir mit dem Beratungs- und Hilfenetz Mecklenburg-Vorpommerns 2018 erreichen konnten, ist im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Die Zahlen verdeutlichen, dass sich immer mehr Menschen Hilfe und Unterstützung nach Gewalterfahrungen bei den Beratungsstellen und Frauenhäusern suchen. Zum anderen sprechen die hohen Zahlen dafür, wie relevant die Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt, Menschenhandel und Zwangsverheiratung in Mecklenburg-Vorpommern bleibt.“

Aufschlüsselung der Fallzahlen:

4.593 erwachsene Betroffene erhielten 2018 insgesamt Schutz und Unterstützung durch das Beratungs- und Hilfenetz, davon waren 4.162 Betroffene Frauen, 418 Männer und 13 Personen diversen Geschlechts bzw. haben keine Angabe dazu gemacht. Das bedeutet, dass 90,6 % der Betroffenen in Mecklenburg-Vorpommern im Beratungs- und Hilfenetz weiblich waren, 9,1 % männlich und 0,3% divers/ohne Angabe. 3.843 Kinder und Jugendliche waren 2018 durch häusliche Gewalt in ihren Familien mitbetroffen. Des Weiteren gab es insgesamt 367 direkt von häuslicher, sexualisierter Gewalt, Stalking, Menschenhandel oder Zwangsverheiratung betroffene Kinder und Jugendliche. Entsprechend waren 70,8 % der direkt betroffenen Minderjährigen weiblich, 27,3 % männlich und 1,9 % divers oder haben keine Angabe dazu gemacht.

Die Frauenhäuser bieten Frauen und ihren Kindern Tag und Nacht Schutz in akuten Krisensituationen an. In den neun Frauenhäusern mit insgesamt 60 Zimmern wurden 292 Frauen und 349 Kinder 2018 aufgenommen, was insgesamt 641 Belegungen entspricht. Im Vorjahr waren es 674 Belegungen und 2016 630 Belegungen insgesamt. Außerdem wurden 2018 insgesamt 905 Frauen mit 686 mitbetroffenen Kindern und Jugendliche ambulant durch die Frauenhäuser beraten. 2017 gab es 763 Fälle ambulanter Beratung durch die Frauenhäuser mit 591 Kindern und Jugendlichen als Mitbetroffene häuslicher Gewalt. 2016 gab es insgesamt 883 ambulante Fälle betroffener Frauen mit 753 Kindern und Jugendlichen.

In den acht Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt, die vor allem im ländlichen Raum arbeiten und längerfristige psycho-soziale Beratung anbieten, konnten 2018 insgesamt 514 Betroffene (darunter 480 Frauen, 33 Männer sowie 1 Person diversen Geschlechts/ohne Angabe) Unterstützung finden. In diesen Familien gab es 425 mitbetroffene Kinder und Jugendliche. Im Vorjahr waren es insgesamt 459 Erwachsene (439 Frauen und 20 Männer) sowie 473 mitbetroffene Kinder und Jugendliche. 2016 waren es 452 Erwachsene (431 Frauen und 21 Männer) und 426 Kinder und Jugendliche.

Die fünf Fachberatungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt, die erwachsene und minderjährige Betroffene psycho-sozial beraten und u.a. Präventionsangebote in Kitas und Schulen anbieten, hatten 2018 insgesamt 451 erwachsene Betroffene (400 Frauen, 39 Männer, 12 Personen diversen Geschlechts/keine Angabe) und 328 minderjährige Betroffene (231 Mädchen, 90 Jungen, 7 diversen Geschlechts/keine Angabe). 2017 waren es 319 Erwachsene (292 weibliche und 27 männliche Betroffene) und 296 betroffene Kinder und Jugendliche. 2016 waren es wiederum 288 erwachsene und 265 minderjährige Betroffene.

Die fünf Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking, die pro-aktive kurzzeitige Beratung und Krisenintervention überwiegend nach Polizeieinsätzen zu häuslicher Gewalt anbieten, hatten im vergangenen Jahr 2.399 Fälle erwachsener Betroffener, wobei 2.053 Frauen und 346 Männer waren. Hinzu kamen 2.383 Fälle mitbetroffener Kinder und Jugendlicher sowie 32 Fälle direkt von häuslicher Gewalt oder Stalking betroffener Minderjähriger. Zum Vergleich: 2017 sind insgesamt 2.294 Fälle erwachsener Betroffener bekannt geworden (davon 2.010 weibliche und 284 männliche Betroffene), wobei in diesen Familien insgesamt 2.101 Kinder und Jugendliche anwesend waren. 2016 waren es 2.287 Fälle erwachsener Betroffener und 2.017 Fälle mit-/betroffener Kinder und Jugendlicher.

Die landesweite Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung konnte 2018 insgesamt 32 Erwachsene (alle weiblich) sowie 7 minderjährige Betroffene (ebenfalls alle weiblichen Geschlechtes) beraten und ihnen Schutz zukommen lassen. 2017 waren es 34 Erwachsene und 8 Minderjährige, 2016 gab es 10 erwachsene und eine minderjährige Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung, die Unterstützung durch die Fachberatungsstelle erhielten.

Die drei Gewaltberatungsstellen, die nicht mit Betroffenen sondern mit Täter*innen arbeiten und ihnen den Weg in ein Leben ohne gewalttätiges Verhalten weisen, konnten 2018 insgesamt 280 erwachsenen Tatpersonen Beratung anbieten, darunter 26 Frauen und 254 Männern, sowie 11 minderjährigen Täter*innen, darunter 10 männlichen Geschlechts und 1 weiblichen Geschlechts. 2017 konnte in 319 Fällen gewalttätigen Personen (291 Männer und 28 Frauen) Anti-Gewalt-Beratung unterbreitet werden. 2016 waren es 301 Fälle.

Im Anhang finden Sie eine tabellarische Übersicht der Fallzahlen 2018 sowie entsprechende Diagramme.

Erläuterung der Auswertung:

Seit dem Auswertungsjahr 2018 werden die statistischen Daten hinsichtlich des Geschlechts nicht nur als männlich/weiblich sondern zusätzlich als divers bzw. keine Angabe ausgewertet und angegeben. Damit wollen wir dem seit dem 01.01.2019 geänderten Personenstandsgesetz und der damit verbundenen Einführung und Anerkennung des diversen Geschlechts entgegenkommen. Eine vollständige Vergleichbarkeit wird sich dadurch erst in den nächsten Auswertungsjahren ergeben. Transfrauen werden in der Auswertung statistisch als Frauen erfasst, Transmänner als Männer.

Wurden in der Auswertung der Vorjahre betroffene und mitbetroffene Kinder und Jugendliche in einer Kategorie subsummiert, haben wir uns dazu entschlossen, diese ab 2018 nun in mitbetroffene Kinder und Jugendliche sowie direkt betroffene Kinder und Jugendliche aufzuschlüsseln. Damit wollten wir unsere minderjährigen Klient*innen sichtbarer machen, die sich z.B. als Selbstmelder*innen direkt an unsere Beratungsstellen gewendet haben. Unzweifelhaft ist jedoch bereits das Miterleben von häuslicher Gewalt für viele Kinder und Jugendliche in hohem Maße traumatisch und bedarf professioneller Unterstützung durch ausgebildete Kinder- und Jugendfachkräfte.

In der tabellarischen Übersicht handelt es sich bei den angegebenen Fallzahlen der Gewaltberatung nicht um Betroffene, sondern um Tatpersonen, die ein gewaltfreies Leben führen wollen.

Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass die Fallzahlen die Anzahl der Betroffenen bzw. Tatpersonen abbilden und nicht mit der Anzahl der Beratungen gleichzusetzen sind. Da sich für Betroffene als auch für Tatpersonen häufig mehrere Beratungsgespräche ergeben, sind die Beratungszahlen natürlich um ein Vielfaches höher als die reinen Fallzahlen.

Die Adressen zu den Beratungseinrichtungen und Frauenhäusern finden Sie hier.

Dateien:

Tabelle_Gesamtstatistik_2018_nach_Einrichtungen.pdf
Gesamtstatistik_2018_nach_Einrichtungen.pdf
Art_der_Gewalt_nach_Geschlecht.pdf
Betroffene_Kinder_und_Jugendliche.pdf
Mitbetroffene_Kinder_und_Jugendliche.pdf