21.04.2020
Die Regelungen zur Notfallbetreuung in Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege während der Corona-Pandemie wurden angepasst.
Laut einer Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung vom 20.4.2020 berücksichtigen die Regelungen zur Notfallbetreuung in Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie nun auch die Belange von Alleinerziehenden.
Demnach könnten Kinder von alleinerziehenden Sorgeberechtigten, die in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind, die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege besuchen, wenn eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden könne.
„Darüber hinaus besteht auch für Kinder von Alleinerziehenden, die nicht in einem systemrelevanten Bereich arbeiten, in begründeten Einzelfällen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Möglichkeit einer Notfallbetreuung.“, machte Sozialministerin Stefanie Drese in der Pressemitteilung deutlich.
Für die Entscheidung über Ausnahmen zu dem Besuchsverbot sind nach diesen Maßgaben die Jugendämter, als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, zuständig. Personen, die eine solche Notfallbetreuung für ihre Kinder beantragen möchten, sollten Kontakt zu ihrem kommunalen Jugendamt aufnehmen.
Folgende Bereiche zählen zu den kritischen Infrastrukturen:
1. Medizinischer Gesundheits- und Pflegebereich:
- insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienste, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, medizinische Fachangestellte,
- stationäre Pflegeeinrichtungen der Altenhilfe, ambulante Pflegedienste,
- Hebammen,
- Herstellung-, Prüfung- und Transport von Arzneimitteln, Medizinproduktherstellung, Hygieneartikeln oder Desinfektionsmitteln,
- Apotheken,
- veterinärmedizinische Notfallversorgung;
2. Sonstiger Medizinischer Gesundheits- und Pflegebereich:
- Krankenkassen,
- Unterstützungsbereiche des medizinischen Gesundheits- und Pflegebereich (z. B. Reinigung, Wäscherei, Essensversorgung und Verwaltung);
3. Staatliche Verwaltung:
- Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz,
- Polizei, Bundeswehr, Zoll, Feuerwehr (Berufsfeuerwehr, Schwerpunktfeuerwehren und Werksfeuerwehren), Katastrophenschutz,
- Agentur für Arbeit und Jobcenter,
- Behörden des Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes,
- Straßenmeistereien und Straßenbetriebe,
- Finanzverwaltung,
- Hochschulen und sonstige wissenschaftliche Einrichtungen,
- Regierung und Parlament;
4. Justizeinrichtungen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Justiz-, Maßregel-, Abschiebungshaftvollzugsdienst;
5. Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Krisen- und Konfliktberatung:
- Sicherstellung der Förderung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, der notwendigen Betreuung in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (zum Beispiel Hilfen zur Erziehung) und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung,
- notwendige Hilfe- und Schutzangebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie Hilfe- und Schutzangebote für weitere schutzbedürftige Personen,
- Schwangerschaftskonfliktberatung, Beratungspersonal des Frauen- und Kinderschutzes sowie sozialer Kriseninterventionseinrichtungen;
6. Lebensmittelversorgung:
- Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion und -verarbeitung, Lebensmittelhandel,
- Zulieferung und Logistik für Lebensmittel;
7. Öffentliche Daseinsvorsorge:
- Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben,
- Strom-, Gas-, Wasser-, Fernwärme-, Kraftstoffversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung,
- Informationstechnik und Telekommunikation (Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze und der Kommunikationsinfrastruktur),
- Finanz- und Versicherungswesen (Bargeldversorgung, Zahlungsverkehr, Kreditvergabe, Versicherungsdienstleistungen),
- Öffentlicher Personennah- und Personenfern- sowie Güterverkehr, Flug- und Schiffsverkehr,
- Post- und Paketzustelldienste,
- Bestatterinnen und Bestatter,
- Reinigungsdienste für die kritische Infrastruktur;
- Medien: insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation.