09.04.2021

Die Gewaltschutz-Expert*innen des Bündnisses richten sich mit 10 Kernforderungen an politische Entscheidungsträger*innen.



Logo des Bündnis Istanbulkonvention - BIK

Das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) hat am 18. März seinen Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland veröffentlicht, worüber wir hier berichteten.

Am 23.3.2021 hat das Bündnis zudem 10 Kernforderungen veröffentlicht, um die Umsetzung der Konvention voranzutreiben und den Gewaltschutz in Deutschland zu verbessern.

Die 10 Kernforderungen, die sich an die Politik richten, lauten:

  1. Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine Menschenrechtsverletzung. Alle Frauen und Mädchen müssen vor allen Formen von Gewalt geschützt werden.
  2. Gewaltschutz braucht eine ressortübergreifende Gesamtstrategie.
  3. Alle Gewaltschutzmaßnahmen müssen ineinandergreifen. Dafür muss eine staatliche Koordinierungsstelle eingerichtet werden.
  4. Gewaltschutz braucht kontinuierliche Datenerhebung und gendersensible Forschung.
  5. Gewaltschutz braucht ein umfassendes, intersektional ausgerichtetes Gesamtkonzept zur Prävention geschlechtsbezogener Gewalt.
  6. Alle Berufsgruppen, die mit Betroffenen und Tätern in Kontakt kommen, müssen zu Gewaltschutz umfassend aus- und weitergebildet werden.
  7. Gewaltschutz braucht mehr Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen und Fachberatungsstellen, die bedarfsgerecht finanziert werden.
  8. Gewaltschutz muss Vorrang vor Umgangsrecht haben.
  9. Gewaltschutz braucht effektiven Rechtszugang für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen.
  10. Der Vorbehalt der Bundesregierung gegen eheunabhängige Aufenthaltstitel (Art. 59 IK) muss zurückgenommen werden, damit alle Frauen und Mädchen vor Gewalt geschützt werden.