30.07.2021
CORA hat Hinweise zur Aufnahme von gewaltbetroffenen asylsuchenden Frauen in die Frauenhäuser Mecklenburg-Vorpommerns veröffentlicht.
Darin erläutern wir einerseits Standards und konzeptionelle Grundlagen der Frauenhäuser in M-V. Zudem weisen wir auf den aktuellen Landesaktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt ebenso hin, wie auf Vorgaben des "Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, der sogenannten "Istanbul-Konvention".
Wir setzen auf eine breite gesellschaftliche und politische Unterstützung im Kampf gegen häusliche und sexualisierte Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern – zum Wohle aller in Not geratenen und von Gewalt betroffenen Männer, Frauen und Kinder.
Zu unserer Veröffentlichung gelangen Sie hier.