21.09.2020
Resolution der Online-Konferenz der Landesfrauenräte (KLFR) vom 18./19. September 2020
Am 18. und 19. September fand die Online-Konferenz der Landesfrauenräte Deutschlands (KLFR) zum Thema "Istanbul-Konvention" statt. Ausrichterin 2020 war der hiesige Landesfrauenrat M-V e.V., in dem auch viele Vereine des Beratungs- und Hilfenetzes Mecklenburg-Vorpommerns Mitglied sind.
Im Zuge der Konferenz wurde die Resolution "Istanbul-Konvention - endlich umsetzen - auch in Ländern und Kommunen" am 18.9.2020 verabschiedet, da die Konvention vielerorts noch unbekannt sei und von Ressorts wie der Justiz und Polizei sowie Bildungsbehörden in der Regel nicht als Aufgabe anerkannt werde.
Zudem forderten die Landesfrauenräte "die Regierungen und Parlamente in Bund, Ländern und Kommunen auf, folgende in der Istanbul-Konvention festgeschriebenen Maßnahmen unverzüglich in der laufenden Legislatur umzusetzen:
- Verabschiedung eines nationalen Aktionsplanes gegen geschlechtsspezifische Gewalt mit einer umfassenden und koordinierten Gesamtstrategie zur Prävention, Intervention und Unterstützung von Betroffenen (Art. 10)
- Einrichtung einer Koordinierungsstelle im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Umsetzung der Istanbul-Konvention mit den notwendigen Personalressourcen; ebenso die Einrichtung von Koordinierungsstellen mit zusätzlichen Personalressourcen in den Ländern und in den Kommunen (Art. 10)
- Einrichtung von unabhängigen Monitoring-Stellen auf Bundes- und Landesebene (Art. 10)
- Rücknahme der Vorbehalte der Bundesrepublik zu Art. 59 Abs. 2/3 - Dieser Artikel soll gewährleisten, dass gewaltbetroffene Frauen im Fall der Auflösung von Ehe oder Partnerschaft einen eigenständigen Aufenthaltstitel erhalten, um sich so vor weiterer Gewalt zu schützen.
- effektiver Schutz von gewaltbetroffenen Frauen durch die Strafverfolgungs- und Justizbehörden – Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung (Art. 3). Dies findet in der deutschen Rechtsprechung jedoch kaum Berücksichtigung. Die Relevanz der Konvention für die Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz muss Amtsträger*innen näher gebracht werden, z.B. durch Weiterbildungen.
- Angesichts der drohenden Austritte von Polen und der Türkei aus der Istanbul-Konvention muss die Umsetzung der Istanbul-Konvention innenpolitische und außenpolitische Aufgabe sein. Rechtspopulistische Regierungen schwächen Frauenrechte und greifen damit die Demokratie an!"
Sie finden die vollständige Resolution der KLFR unten als PDF.
Zu den Referentinnen der Online-Konferenz gehörten Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle und GREVIO-Mitglied Österreichs, und die Politikwissenschaftlerin Petra Kaps vom Zentrum für Evaluation und Politikberatung. Grußworte gab es u.a. von der Gleichstellungsministerin M-Vs, Stefanie Drese, und sogar von der Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. CORA unterstützte gemeinsam mit einer Kollegin vom Landesfrauenrat M-V bei der Moderation durch die Konferenz.