03.09.2020
Der Staatenbericht, in dem die Umsetzung der Vorgaben der Istanbul-Konvention in Deutschland und in den verschiedenen Bundesländern evaluiert wurde, ist am 1. Septemberdurch das BMFSFJ veröffentlicht worden.
Das zivilgesellschaftliche Bündnis Istanbul-Konvention reagierte darauf mit einer Pressemitteilung "Istanbul-Konvention konsequent umsetzen".
Damit will das Bündnis u.a. darauf aufmerksam machen, dass auch über zwei Jahre nach Inkrafttreten der Gewaltschutz-Konvention ein "politisches Konzept, handlungsfähige Institutionen und die notwendigen Ressourcen" fehlen, "um alle Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen".
„Der Schutz aller Frauen vor Gewalt ist ein bedeutender Grundsatz der Istanbul-Konvention. Er gilt ausdrücklich für besonders schutzbedürftige Personen, wie geflüchtete Frauen, Migrant*innen,
Sexarbeiter*innen, Lesben, Trans- und Interpersonen oder Personen mit Behinderung,“ erklärt Martina Puschke, Projektleiterin bei Weibernetz, in der Pressemitteilung.
„Frauen und Mädchen mit Behinderungen sind besonders häufig von Gewalt betroffen. Ein umfassendes Gewaltschutzkonzept für Frauen mit Behinderungen, wie es sowohl die Istanbul-Konvention als auch die UN-Behindertenrechtskonvention fordern, steht aber noch aus.“
Den Bericht der Expert*innenkommission GREVIO und die Pressemitteilung des Bündnis finden Sie hier zum kostenfreien Downlad.
PM Bündnis "Istanbul-Konvention konsequent umsetzen"
Grevio Staatenbericht Deutschland