Das Hilfenetz besteht aus folgenden spezialisierten Einrichtungen:

 

 

Die neun Frauenhäuser unseres Bundeslandes bieten gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern zu jeder Tages- und Nachtzeit Zuflucht sowie Unterstützung beim Aufbau einer gewaltfreien Lebensperspektive, auch nach dem Aufenthalt im Frauenhaus. Ergänzt wird das Angebot durch eine Frauenhaus-Beratungsstelle, in der sich betroffene Frauen über das Leben im Frauenhaus informieren und sich zu weiteren Hilfsangeboten beraten lassen können.
Die einzelnen Frauenhäuser haben zwischen 4 und 11 Zimmer, landesweit sind es 60 Zimmer. Jede Frau bewohnt (mit ihren Kindern) ein eigenes Zimmer.
In jeder Einrichtung sind zwei bis drei Beraterinnen beschäftigt, in Rostock sind es sechs.
Finanzierung: Land M-V, Landkreise und Kommunen
(Greifswald / Güstrow / Ludwigslust / Neubrandenburg / Ribnitz-Damgarten / Rostock /Schwerin / Stralsund / Wismar)


In den zehn Beratungsstellen für Betroffene häuslicher Gewalt erhalten vorwiegend Betroffene im ländlichen Raum Unterstützung bei der Bewältigung der Gewalterfahrungen sowie beim Aufbau eines gewaltfreien selbstbestimmten Lebens. Bei Bedarf ist Beratung auch längerfristig und aufsuchend möglich, auch in Fällen, in denen die Gewalterfahrung schon Jahre zurückliegt.
In jeder Beratungsstelle arbeiten ein bis zwei Beraterinnen auf max. 1,5 Stellen.
Finanzierung: Land M-V, Landkreise und Kommunen
(Bad Doberan / Bergen / Demmin / Grevesmühlen / Parchim / Pasewalk / Rostock / Stralsund + Grimmen / Waren / Wolgast + Greifswald)

 

Zur Verbesserung des Schutzes vor häuslicher Gewalt wurden 2001 in M-V fünf Interventionsstellen eingerichtet. Nach einer Meldung durch die Polizei werden hier Betroffene unmittelbar nach einem Polizeieinsatz kontaktiert, um ihnen kurzfristige Beratung in der Krise und rechtliche Unterstützung zur Erhöhung ihrer Sicherheit anzubieten. 2005 wurde das Angebot erweitert um eine Kinder- und Jugendberatung. Seit 2009 arbeiten die Interventionsstellen auch zum Themenfeld (Trennungs-)Stalking.
In jeder Interventionsstelle sind zwei Mitarbeiter*innen in der Erwachsenenberatung und eine*r in der Kinder- und Jugendberaterin tätig. Konzeptionell ist es angedacht, dass jeweils eine Pädagogin und eine Juristin die Erwachsenenberatung anbieten.
Finanzierung: 100 Prozent durch Land M-V
(Neubrandenburg / Rostock / Stralsund / Schwerin / Wolgast)

 

Die fünf Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt beraten und begleiten Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, sowie deren Bezugspersonen und professionelle Helfer*innen. Wichtig in diesem Arbeitsfeld sind außerdem die Gewaltprävention in Kita, Schule und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Fachberatungsstellen in M-V sind personell unterschiedlich ausgestattet: in Schwerin und Neubrandenburg mit jeweils einer Mitarbeiterin, in Greifswald mit 4 MA, in Stralsund mit 4 MA und in Rostock mit 6 MA (keine VZÄ!).

Die Fachberatungsstelle in Greifswald und Anklam/Pasewalk wird über das Bundesmodellprojekt »Wir vor Ort« finanziert. Das Projekt läuft zunächst nur bis Dezember 2021. Eine anschließende Übernahme der Regelfinanzierung durch das Land M-V ist erstrebenswert.
Finanzierung: Bund, Land M-V, Landkreise und Kommunen
(Neubrandenburg / Rostock / Schwerin / Stralsund / Greifswald + Anklam + Pasewalk)


Die Täter*innen- und Gewaltberatung in Güstrow, Greifswald und Stralsund wendet sich an Männer und Frauen, die in ihrer Beziehung Gewalt ausüben und dieses Verhalten beenden möchten.
Aktuell gibt es in MV nur zwei Berater für dieses Aufgabengebiet: einen für den Raum Güstrow und einen für Greifswald und Stralsund.
Finanzierung: Land M-V, Landkreise und Kommunen
(Güstrow / Greifswald / Stralsund)


Die Fachberatungsstelle ZORA für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung bietet landesweit psycho-soziale Beratung, rechtliche Informationen und Unterstützung zur sicheren Unterbringung vorwiegend bei Fällen von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung. Die Stelle gibt außerdem Hilfestellungen bezüglich des Lebensunterhaltes und des Aufenthaltsstatus, bei der Vermittlung zum Opfer- und Zeug*innenschutz sowie zu weiterführenden Hilfen.
Bei ZORA arbeitet eine Beraterin.
Finanzierung: 100 Prozent durch das Land M-V